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   BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86   

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https://dejure.org/1987,2140
BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86 (https://dejure.org/1987,2140)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1987 - 1 StR 731/86 (https://dejure.org/1987,2140)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 (https://dejure.org/1987,2140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

Papierfundstellen

  • StV 1987, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).

    Notwendig ist eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten, eines etwa gegebenen Affektes und seines Verhaltens vor und nach der Tat (BGHSt 34, 22, 26).

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86

    Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat -

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Nach § 301 StPO , der - wie sich aus § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO ergibt - auch für die Revision des Nebenklägers gilt (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 301 Rdn. 2; ferner BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86), wirkt das Rechtsmittel jedoch auch zugunsten des Angeklagten.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Ohne Kenntnis der Anknüpfungstatsachen (Alkoholmenge, Gewicht des Angeklagten, Resorptionsdefizit, stündlicher Abbau) ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Berechnung nachzuprüfen (zur Berechnungsmethode vgl. z.B. BGH DAR 1986, 326 ; BGH NStZ 1986, 114 ; 1986, 311).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85

    Verwertung der Erklärung des Zeugen, keine Aussage machen zu wollen -

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Ohne Kenntnis der Anknüpfungstatsachen (Alkoholmenge, Gewicht des Angeklagten, Resorptionsdefizit, stündlicher Abbau) ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Berechnung nachzuprüfen (zur Berechnungsmethode vgl. z.B. BGH DAR 1986, 326 ; BGH NStZ 1986, 114 ; 1986, 311).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
    Ohne Kenntnis der Anknüpfungstatsachen (Alkoholmenge, Gewicht des Angeklagten, Resorptionsdefizit, stündlicher Abbau) ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Berechnung nachzuprüfen (zur Berechnungsmethode vgl. z.B. BGH DAR 1986, 326 ; BGH NStZ 1986, 114 ; 1986, 311).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Mit der Aufhebung des Urteils nach § 301 StPO zugunsten des Angeklagten steht fest, dass die Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos im Sinne des § 473 Abs. 1 StPO bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12; Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86, juris Rn. 7; Maier in MüKo-StPO, § 473 Rn. 88).
  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Kraftfahrzeugrennen: besondere Gefährlichkeit,

    Es besteht deshalb kein Anlass, die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels dem Tatgericht zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86; BayObLG, Urteil vom 11. März 1959 ? RReg. 1 St 842/58, NJW 1959, 1236, 1237).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Auch der erkennende Senat hat bisher eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen für und gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit gefordert (Urt. v. 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - NStE Nr. 7 zu § 21 StGB; Beschl. v. 3. Mai 1988 - 1 StR 193/88 - BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
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